02.11.2020

Frankreich:

Seit dem 30.10.2020 gelten in Frankreich weitgehende Ausgangsbeschränkungen.

Die Menschen dürfen nur mit einem triftigen Grund vor die Tür und müssen diesen mit einem Formular nachweisen. Der Einzelhandel ist geschlossen, nur noch lebensnotwendige Produkte dürfen verkauft werden. Daher sollen nun auch die Supermärkte und andere große Geschäfte keine Produkte mehr verkaufen, die sonst im Einzelhandel verkauft werden.

In der aktuellen Lage ist mit längeren Laufzeiten zu rechnen.

Wichtig: Bitte ausschließlich Sendungen zum Versand anmelden, bei denen eine Warenübernahme sichergestellt ist. Nicht zustellbare Sendungen müssen auf Ihre Kosten retourniert werden.

Belgien:

In Belgien sind wegen der dramatisch gestiegenen Corona-Fallzahlen weitere Maßnahmen in Kraft getreten. Alle Geschäfte, die nicht unbedingt notwendige Waren verkaufen, müssen geschlossen bleiben. Lediglich die Abholung und Hauslieferung vorbestellter Waren ist noch möglich. Auch in Supermärkten dürfen nur noch Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden.

Die Schließung von Kneipen, Restaurants und Cafés sowie nächtliche Ausgangssperren waren bereits Mitte Oktober beschlossen worden. Zudem dürfen die Bürger außerhalb des eigenen Haushalts nur noch zu einer anderer Person engeren Kontakt pflegen. Singles dürfen zu zwei Personen Kontakt haben.

Die Maßnahmen sollen nach Angaben der Regierung für einen Zeitraum von eineinhalb Monaten bis einschließlich Sonntag, den 13. Dezember, gelten. Die Notwendigkeit der Geschäftsschließungen wird allerdings am 1. Dezember noch einmal geprüft.