Vorbereitung auf den BREXIT

Ausgangsabfertigung und Eingangsverzollung Ihrer Sendungen im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich

die Frist für die Beantragung einer Verlängerung der Übergangsregelung Seiten UK bei der Europäischen Union ist nach Ablauf des Juni 2020, verstrichen.Damit steht fest: Der BREXIT tritt zum 01.01.2021 in Kraft und Ihre Sendungen von und nach dem Vereinigten Königreich bekommen den Status einer Drittlandsware.
Ab dem 01.01.2021 müssen Ihre Sendungen dann einer Ausgangsabfertigung (für den Export von DE nach UK) und einer deutschen Eingangszollabfertigung (für den Import  von UK nach DE) unterzogen werden.Gerne würden wir für Sie in diesen Bereichen tägig werden; sei es nun die Erstellung der erforderlichen Ausfuhrpapiere im
Export-Versand und/oder auch die Eingangsverzollung Ihrer Sendungen im Import-Verkehr von der Insel nach Deutschland.
Ein wichtiger Hinweis noch: Momentan macht in Großbritannien die Lieferklausel DDP (für den Versand von UK nach DE) als adäquate Frankatur die Runde. Wir möchten hiervon dringendst abraten, da es hier für den Deutschen Empfänger nachgelagert steuerrechtliche Komplikationen mit sich bringen kann, die zunächst nicht augenscheinlich sind.

Kontaktieren Sie uns gerne, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen:
Luft- & Seefracht +49 7161 806-354
Zollabwicklung +49 7161 806-219