Allgemeine Leistungsbedingungen

Unsere Geschäfts- und Leistungsbedingungen (ALB)

Wir arbeiten auf Grundlage der Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 und, soweit diese für die Erbringung logistischer Dienstleistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB 2019.

Für Leistungshindernisse (höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte), Naturkatastrophen, Pandemien (z.B. COVID-19), Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung etc.), durch Dritte verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs, Cyber-Kriminalität durch Dritte, Blockade von Beförderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse) gilt ergänzend unsere allgemeine Geschäftsbedingung zu Leistungshindernissen / Höhere Gewalt.

Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Die hier aufgeführten Produkte wurden von der CargoLine GmbH & Co. KG entwickelt. Für den Leistungsrahmen, der sich aus dem jeweiligen Produkt ergibt, sind zusätzlich folgende Regelungen anzuwenden, die vorrangig gelten, sofern sie von den ADSp und den Logistik-AGB abweichen (Stand: November 2020). Diese ALB gelten für die Leistungen der CargoLine-Kooperationspartner. Sie gelten darüber hinaus, wenn und soweit die CargoLine GmbH & Co. KG selbst Leistungen (Hub-Umschlag sowie in Ausnahmefällen: Speditions-, Transport-, Lager- oder Logistikleistungen) erbringt.

Anderweitige AGB des Vertragspartners gelten nicht.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. Es gilt deutsches Recht.

I. Produktübergreifend (europ. Landverkehre; für SeaLine s. Ende der ALB)

1. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Geordnete Verkehrsverhältnisse
  • Beanspruchungsgerechte, geeignete und transportsichere Verpackung einschließlich genauer Packstück-Belabelung
2. Allgemeine Ausschlüsse
  • Packstücke > 6 m Länge
  • Collogewicht in Deutschland > 2.000 kg; grenzüberschreitend > 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht
  • Wertsachen (Valoren, Edelsteine, Schmuck, Geld, Chipkarten, Dokumente, Urkunden, Wertpapiere, echte Perlen, Münzen, Wertkarten, Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde)
  • Lebende Tiere
  • Lebende Pflanzen (Ausnahme: als Transport mit NightLine NextDay)
  • Temperaturgeführte Güter (Ausnahme: ThermoLine), Tiefkühlgut, leicht verderbliche Güter
  • Tabakwaren, besonders wertvolle und diebstahlgefährdete Konsumgüter
  • Umzugsgut
  • Drogen und Betäubungsmittel
  • Gefahrgut gemäß Anlage 24 des CargoLine-Speditionsleiterhandbuchs wie Klassen 1, 2 (T, TF, TC, TO, TFC, TOC), 4.1 (D, DT, SR2), 5.2 (P2), 6.2, 7 und Abfälle
  • Schusswaffen und Munition
  • Sonn- und Feiertagszustellung. Bei europa- oder bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen gilt die Feiertagsregelung des zustellenden CargoLine-Partners.

Für produktspezifische Ausschlüsse siehe das jeweilige Produkt.

Ein Palettentausch findet ausschließlich für genormte Euro-Flachpaletten oder genormte Euro-Gitterboxen statt. Länder, mit denen ein Palettentausch stattfindet, definiert der auftragnehmende CargoLine-Partner. Eine allgemeine Verpflichtung zum Tausch besteht nicht.

3. Geltungsbereich

NightLine-Premiumprodukte, OrderLine, ServiceLine, ThermoLine und B2CLine/B2CLine Plus/B2CLine Premium: Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ausland auf Anfrage.

NightLineEurope Priority, Fix und Receipt: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. Weitere Länder auf Anfrage.

Der Geltungsbereich von NightLineEurope NextDay ist durch die jeweils aktuelle Reichweitentabelle festgelegt (siehe Produktbeschreibung).

B2CLine Europe: Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden und Schweiz

Als Werktage sind Montag bis Freitag definiert.

II. Produkte

NightLinePlus, NightLine NextDay

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Bundesweite Beförderung von Sendungen mit zeitgenauer Zustellung beim Empfänger am folgenden Werktag (Montag bis Freitag) nach der Sendungsübernahme oder gemäß Terminvorgabe (nur NightLinePlus).* Ausland auf Anfrage.
NightLinePlus 8 – Zustellung bis 8 Uhr
NightLinePlus 10 – Zustellung bis 10 Uhr
NightLinePlus 12 – Zustellung bis 12 Uhr
NightLine NextDay – Zustellung am folgenden Werktag (Montag bis Freitag) innerhalb der üblichen Geschäftszeiten

2. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Separate Avisierung und Kennzeichnung des Speditionsauftrags mit Hinweis auf NightLinePlus 8, 10 oder 12 bzw. NightLine NextDay
  • Die Annahmebereitschaft für die Leistungserbringung muss ab 7.30 Uhr gegeben sein. Ist der Empfänger während der üblichen Geschäftszeit und bis zum spätestens vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Annahme bereit, werden für die erforderliche zweite Zustellung zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Prozent in Rechnung gestellt (Basis: der jeweils aktuelle NightLine-Tarif).
  • Die NextDay-Verladung lebender Pflanzen erfolgt von Montag bis Donnerstag (Freitag nur nach Absprache)
3. Maße und Gewichte
  • Bis max. 3.000 kg Sendungsgewicht und 3 Lademeter, darüber hinaus auf Anfrage.
  • Für den Versand von lebenden Pflanzen mit NightLine NextDay gilt abweichend hiervon Folgendes:
    • pauschale Abstellgenehmigung erforderlich bei B2C-Empfängern
    • maximales Stückgutmaß pro Packstück 120 x 120 cm, die Paletten dürfen nicht überpackt sein.
    • Die Verpackung der Ware muss wie folgt beschaffen sein:
      • mit Folie ausgelegte Kisten oder
      • luftdurchlässige Transportbehälter oder
      • Kühlboxen, Styroporboxen oder
      • feste Umwicklung mit luftdurchlässiger Folie (z. B. für Rollrasen)
4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Avissendungen, Inselzustellung, Nachnahmen, Schwergut (nur NightLinePlus), Seehäfen, Selbstabholersendungen, bei lebenden Pflanzen Verladung an einem Freitag (sofern nicht anders vereinbart), Zollgut

5. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Haus.

NightLineFix

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Taggenaue Lieferterminplanung national (Zustellung größer 1 Tag)*, optional mit Zustellung bis 8, 10 oder 12 Uhr

2. Allgemeine Voraussetzungen
  • Die Übernahme der Ware muss mindestens 2 Werktage vor dem Zustelltermin liegen, sonst greift das Produkt NightLine NextDay
  • Ab dem fünften Tag fällt Lagergeld an
3. Maße und Gewichte

Bis 3.000 kg bzw. 3 Lademeter

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Zollgut

5. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Haus.

ServiceLine

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Bundesweit flächendeckender Service frei Verwendungsstelle, Ausland auf Anfrage

2. Nachfolgende Zusatzleistungen können mit dem Produkt ServiceLine nach vorheriger Absprache und gegen Entgelt gebucht werden:
  • Entpacken
  • Transport von Verpackungen (unbehandelte und von Produktrückständen freie Transport- und Umverpackungen) an einen vom Auftraggeber zu bestimmenden Ort
  • Rücknahme zur Verwertung
  • Rückführung an den Hersteller
  • Rückführung von Austauschgeräten, sofern eine schriftliche Beauftragung vom Auftraggeber vorliegt (gemäß § 25 KrW-/AbfG, freiwillige Rücknahme)
  • Abtragen mit 2 Mann
3. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorherige Avisierung und Klärung der Abliefersituation/der Rahmenbedingungen vor Ort durch den zustellenden Betrieb
  • Die Anlieferung muss mit einem geeigneten Fahrzeug (Klärung während des Avisprozesses) und notwendigem Equipment zustellbar sein (Befahrbarkeit und ungehinderte Zufahrt)
  • Eindeutige Kennzeichnung der gewünschten Zusatzleistungen auf dem für die Übertragung der Transportdaten verwendeten Medium wie Speditionsauftrag, DFÜ oder Abholavis
  • Korrekte Versender- und Empfängerangabe auf deutlich lesbarem Etikett auf jeder Versandeinheit einer Sendung
  • Bereitstellung der Sendungen zur vereinbarten Abholzeit
4. Maße und Gewichte

Pro Collo sind zulässig (sofern die örtlichen Voraussetzungen bei der Zustellung gegeben sind):

  • Seitenlänge: max. 240 cm
  • Höhe: max. 200 cm
  • Einzelgewicht: bis max. 150 kg. Das Collo muss mit einem Hubwagen an die Verwendungsstelle gefahren werden können. Maximale Gewichtsbegrenzung zum Abtragen ohne Möglichkeit des Einsatzes von Hilfsmitteln: 30 kg/Mann und Collo.
5. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Inselzustellung, Zollgut, Güter gemäß Ziffer 3.3 ADSp [Güter gemäß ADR der Klassen 1, 2, 4.1 (Ziffern 21–26), 5.2 (Ziffern 11–20) und 7 (Blätter 5–13) sowie Abfälle zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung gemäß KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) sowie Güter in Tanks und Tankcontainern außer in zugelassenen Versandstücken gemäß ADR], Schwergut

6. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Verwendungsstelle.

ThermoLine

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Qualitätssicherung national durch umfassenden Schutz vor Frost von der Abholung bis zur Zustellung. ThermoLine lässt sich mit folgenden CargoLine-Produkten kombinieren: NightLinePlus 10 (Zustellung bis 10 Uhr), NightLinePlus 12 (Zustellung bis 12 Uhr), ServiceLine Lieferschein.

2. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verladung Montag bis Donnerstag
  • Ein Tag Voravis seitens des Kunden
  • Der Versender hat sicherzustellen, dass die Ware in frostfreiem Zustand zur Verladung bereitsteht (mind. 15 °C).
3. Maße und Gewichte
  • Seitenlänge: max. 120 cm
  • Breite: max. 120 cm
  • Höhe: max. 160 cm
  • Größere Packstücke nach Absprache
  • Umfang einer Sendung: bis 3 Palettenstellplätze (mehr nach Absprache)
4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse
  • Inselzustellung, Nachnahmen, 48-Stunden-Gebiete, Seehäfen, Sendungsavis beim Empfänger, Verladung an einem Freitag, Zollgut
  • Die Kombination mit den CargoLine-Produkten NightLinePlus 8 (Zustellung bis 8 Uhr), OrderLine (Beschaffungsaufträge), ServiceLine (außer ServiceLine Lieferschein) sowie mit Fixterminen und allen NightLineEurope-Produkten
5. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Haus.

B2CLine, B2CLine Plus und B2CLine Premium

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Bundesweit flächendeckende Avisierung von online bestellten Waren per SMS, Voicecall und/oder E-Mail. Optional kann die telefonische Avisierung gebucht werden. Die Zustellung erfolgt zu vorgegebenen Zeitfenstern.

  • frei Bordsteinkante (B2CLine), auch bei Erteilen einer Abstellgenehmigung
  • frei Verwendungsstelle mit einem Mann (B2CLine Plus)
  • frei Verwendungsstelle mit zwei Mann (B2CLine Premium)

Die Abendzustellung (zwischen 17 und 22 Uhr, nur B2CLine Plus und B2CLine Premium), individuelle Zustelltermine und Sonderdienste können unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden (s. „2. Allgemeine Voraussetzungen“)

Ein Palettentausch ist ausschließlich für genormte Euro-Flachpaletten und nur bei Buchung der Produkte B2CLine Plus und B2CLine Premium möglich. Eine allgemeine Verpflichtung zum Tausch besteht nicht.

2. Allgemeine Voraussetzungen
  • Unterfahrbarkeit der Packstücke, wenn schwerer als 31,5 kg
  • Verfügbarkeit der Ware
  • Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
  • Beanspruchungsgerechte, geeignete und transportsichere Verpackung
  • Korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag
  • Normale Beförderungsverhältnisse und ungehinderte Verbindungswege
  • Für eine Avisierung per E-Mail und/oder SMS muss die E-Mail-Adresse und/oder Handynummer des Empfängers mit den Sendungsdaten übermittelt werden. Andernfalls erfolgt die Avisierung per Voicecall, sofern eine Festnetznummer vorliegt
  • Für eine Zustellung am Tag nach der Avisierung (24-Stunden-Service) muss der Empfänger eine Terminbestätigung bis 22 Uhr am Avistag übermitteln. Andernfalls wird der übernächste Werktag angeboten
  • Für die Buchung von Zusatzleistungen und Sonderdiensten wie die Auswahl eines Zustellfensters bei der Bestellung ist die Integration der Avisierungsplattform in den jeweiligen Webshop erforderlich
3. Maße und Gewichte
B2CLine
  • Seitenlänge: max. 240 cm (L) x 200 cm (B) x 220 cm (H)
  • Collogewicht < 1.000 kg bei Zustellung per Ladebordwand
B2CLine Plus und B2CLine Premium
  • Seitenlänge: max. 240 cm (L) x 200 cm (B) x 200 cm (H)
  • Collogewicht
    • max. 150 kg Einzelgewicht, wenn das Collo mit einem Hubwagen an die Verwendungsstelle gefahren werden kann
    • max. 30 kg beim Abtragen durch einen Mitarbeiter ohne die Möglichkeit, Hilfsmittel einzusetzen (ausgenommen Hubwagen)
    • max. 60 kg beim Abtragen durch zwei Mitarbeiter
4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse
  • Alles außer Neuware
  • C2C-Sendungen
  • Nachträgliche Buchung von Leistungen beim zustellenden CargoLine-Partner, ausgenommen eine Abstellgenehmigung
  • Gefahrgut mit Ausnahme von ADR-klassifizierten Gefahrgütern, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ = Limited Quantities) in begrenzter Menge verpackt und mit einer gültigen Kennzeichnung versehen sind (ADR Kapitel 3.4.1.)
  • Selbstabholersendungen
  • Verpackungsrücknahme
  • Palettentausch bei B2CLine
  • Inselverkehre (nur B2CLine Plus und B2CLine Premium)
  • Zollgut
5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich die Frankaturen frei Haus (nur B2CLine) und frei Verwendungsstelle (nur B2CLine Plus und B2CLine Premium).

B2CLine Europe

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Avisierung von online bestellten Waren per SMS und/oder E-Mail in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden und Schweiz. Die Zustellung erfolgt zu vorgegebenen Zeitfenstern frei Bordsteinkante. Es erfolgt kein Abtragen durch den Fahrer. Ein Packmitteltausch findet nicht statt.

2. Allgemeine Voraussetzungen
  • Verfügbarkeit der Ware
  • Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
  • Beanspruchungsgerechte, geeignete und transportsichere Verpackung
  • Korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag
  • Normale Beförderungsverhältnisse und ungehinderte Verbindungswege
  • Unterfahrbare Packstücke
  • Für eine Avisierung per E-Mail und/oder SMS muss die E-Mail-Adresse und/oder Handynummer des Empfängers mit den Sendungsdaten übermittelt werden. Andernfalls erfolgt die Avisierung telefonisch, sofern eine Festnetznummer vorliegt
3. Maße und Gewichte
  • Seitenlänge: max. 240 cm
  • Höhe: max. 200 cm
  • Collogewicht < 1.000 kg bei Zustellung per Ladebordwand
4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse
  • Alles außer Neuware
  • C2C-Sendungen
  • Nachträgliche Buchung von Leistungen beim zustellenden CargoLine-Partner
  • Gefahrgut mit Ausnahme von ADR-klassifizierten Gefahrgütern, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ = Limited Quantities) in begrenzter Menge verpackt und mit einer gültigen Kennzeichnung versehen sind (ADR Kapitel 3.4.1.)
  • Selbstabholersendungen
  • Verpackungsrücknahme
  • Palettentausch
  • Inselverkehre ohne Brückenanbindung
  • Entlegene Ortschaften mit alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition)
  • Beschaffungsaufträge
  • Seehafenzustellung
  • Kombination mit anderen CargoLine-Laufzeitprodukten
  • Nachnahme
5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich die Frankaturen DAP und DDP.

NightLineEurope NextDay

1. Allgemeine Leistungsbeschreibung

Zustellung von Stückgut innerhalb 1 Tages direkt beim Empfänger in definierten Ländern und Regionen Europas (siehe pdf NightLineEurope_NextDay) – und an weiteren Destinationen nach Absprache*

2. Allgemeine Voraussetzungen
  • Keine Zustellung mit Hebebühne, Entlademöglichkeit muss beim Empfänger gegeben sein
  • Die Sendung muss palettisiert und unterfahrbar sein
  • Kennzeichnung des Speditionsauftrags mit Hinweis auf NightLineEurope NextDay
  • Die Annahmebereitschaft für die Leistungserbringung muss während der üblichen Geschäftszeiten und bis zum spätestens vereinbarten Zeitpunkt gegeben sein. Ist dies nicht der Fall, werden für die erforderliche zweite Zustellung zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt (Basis: der jeweils aktuelle NightLineEurope-NextDay-Tarif/-Zuschlag)
3. Maße und Gewichte
  • Max. Gewicht je Sendung 1.000 kg
  • Max. Abmessungen je Palette 120 x 100 x 160 cm (L x B x H)
  • Max. 2 Paletten je Sendung
  • Abweichende Maße und Gewichte auf Anfrage
4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Avissendungen, Beschaffungsaufträge, entlegene Ortschaften in alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition), Nachnahmen, Seehafenzustellung, Selbstabholersendungen, Zustellung auf Inseln ohne Brückenanbindung

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

NightLineEurope Priority

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Bevorzugte Beförderung von Waren, somit sichere Zustellung innerhalb der Regellaufzeit in rund 30 Ländern Europas gemäß der individuellen Laufzeitenübersicht im Bestimmungsland und unter Berücksichtigung der definierten Ankunftszeiten und Zeitfensterregelungen von Deutschland nach Europa sowie paneuropäisch zwischen den Vertragspartnern.*

2. Allgemeine Voraussetzungen

Entlademöglichkeit muss beim Empfänger gegeben sein.

3. Maße und Gewichte
  • Seitenlänge: max. 240 cm
  • Breite: max. 120 cm
  • Höhe: max. 215 cm (Frankreich 180 cm)
  • Bis max. 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht, darüber hinaus auf Anfrage
4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Avissendungen, Beschaffungsaufträge, entlegene Ortschaften in alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition), Nachnahmen, Seehafenzustellung and Selbstabholersendungen, Zustellung auf Inseln ohne Brückenanbindung,Ergänzende Sonderfahrtregelungen, die auftraggeberseitig ab dem Eingangsdepot veranlasst werden, beinhalten produktseitig keine Entfernungen über 100 km vom jeweiligen Empfangsdepot

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

NightLineEurope Fix

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Zustellung von Waren in rund 30 Länder Europas an einem bei Beauftragung festgelegten Tag in der nahen Zukunft gemäß der individuellen Laufzeitenübersicht im Bestimmungsland und unter Berücksichtigung der definierten Ankunftszeiten und Zeitfensterregelungen von Deutschland nach Europa sowie paneuropäisch zwischen den Vertragspartnern.*

2. Allgemeine Voraussetzungen
  • Buchbar für Warenlieferungen, deren Zustelltermin 1 bis maximal 5 Werktage über der definierten Regellaufzeit liegt, ansonsten greift das Produkt NightLineEurope Priority.
  • Überschreitet der definierte Fixtermin den fünften Tag der definierten Regellaufzeit, kann Lagergeld berechnet werden.
3. Maße und Gewichte

Bis max. 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht, darüber hinaus auf Anfrage

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Avissendungen, Beschaffungsaufträge, entlegene Ortschaften in alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition), Nachnahmen, Seehafenzustellung, Selbstabholersendungen, Zustellung auf Inseln ohne Brückenanbindung

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

NightLineEurope Receipt

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

In den definierten Ländern Europas ermöglicht NightLineEurope Receipt dem Kunden bei Zustellung seiner Waren die Ablieferquittung auf dem gesondert überstellten Lieferschein sowohl von Deutschland nach Europa sowie paneuropäisch zwischen den Vertragspartnern.*

2. Allgemeine Voraussetzungen

Lieferscheine sind dem Empfangsdepot gesondert per Mail (PDF) an die festgelegten E-Mail-Adressen bis spätestens 24 Uhr am Verladetag zu übermitteln.

3. Maße und Gewichte

Bis max. 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht, darüber hinaus auf Anfrage

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Beschaffungsaufträge, Inselzustellung, Nachnahmen, Seehafenzustellung. Abweichende respektive ergänzende Ausschlüsse bedingt durch die Kombination mit weiteren europäischen Produkten sind zu beachten.

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

SeaLine

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Ausgehend von oder nach Hamburg, Bremen oder Rotterdam ermöglicht SeaLine im Rahmen von Sammelverkehren (LCL) die Verbringung von Stückgutsendungen auf andere Kontinente oder die Beschaffung von dort. Die Rechnungsstellung erfolgt in Deutschland (Import + Export).

Folgende Leistungen sind in SeaLine nicht inkludiert:

  • Transportversicherung
  • Die Zollabfertigung (Export/Import) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Dieser kann den zuständigen CargoLine-Partner mit der Abwicklung der Zolldienstleistungen separat beauftragen.
  • Export: Collect-Geschäft nur auf Anfrage
2. Allgemeine Voraussetzungen
Seegerechte Verpackung/Markierung
  • Die Güter müssen seemäßig verpackt und ordnungsgemäß markiert sein. Besonders bei speziellen Handhabungshinweisen ist gem. ISO 55402 bzw. ISO R/780 darauf zu achten.
  • Für nicht entsprechend markierte Packstücke wird die Haftung im Schadensfall abgelehnt.
Abholung in Hamburg (Import)
  • Der Kunde erhält vom jeweiligen Seespediteur ca. 10 Tage vor ETA ein Ankunftsavis.
  • Die Zollformalitäten sind vor Abnahme vom Importeur zu prüfen (u. a. T1 und Einfuhrverzollung).
  • Die Abnahme im Hafen ist nur mit Verpflichtungsschein (A18) möglich.
Anlieferung in Hamburg (Export)
  • Für die Hafenanlieferung in Hamburg gelten keine Premiumprodukte der CargoLine.
  • Anlieferung im Hafen nur mit Kaianlieferschein (A08)
  • Die Anlieferreferenz der Buchungsbestätigung muss beachtet werden.
  • Die Z-Nummer ist zu erstellen.
Anlieferung in Bremen (Export)
  • Für die Hafenanlieferung in Bremen gelten keine Premiumprodukte der CargoLine.
  • Anlieferung in Bremen nur mit einer vollständigen Anlieferreferenz.
  • Die Anlieferreferenz der Buchungsbestätigung ist zu beachten.

Um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, empfiehlt sich seitens des Kunden die Ausstellung eines Sea Waybill bzw. eines Telex Release des Konnossements (Bill of Lading, B/L). Somit wären keine Original-B/Ls im Empfangshafen vorzulegen.

3. Maße und Gewichte

Alle Angaben pro Packstück

Import:

  • max. 250 cm Länge, darüber hinaus nur nach Rücksprache
  • max. 220 cm Höhe, darüber hinaus nur nach Rücksprache
  • max. 1.900 kg

Export:

  • max. 250 cm Länge, darüber hinaus nur nach Rücksprache
  • max. 220 cm Höhe, darüber hinaus nur nach Rücksprache
  • max. 2. 500 kg pro Packstück – max. 10.000 kg pro Sendung
4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse
  • Edelmetalle, Edelsteine, Geld, Münzen, Chipkarten, Dokumente, Schmuck, Wertpapiere und Kunstgegenstände
  • Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe
  • Explosive Güter gemäß der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
  • Waffen und Munition / Militärgüter
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Drogen, auf welche das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmittel Anwendung findet.
  • Alle Güter, die einem Einfuhr- bzw. Ausfuhrverbot oder Embargo unterliegen
  • Temperaturgeführte Güter
  • Alle länderspezifischen Bestimmungen (in jeweils neuester Fassung) sind zu beachten. Es erfolgen keine Transporte in Länder, die mit einem offiziellen Embargo belegt sind.
  • Palettentausch

Gütertransport folgender Sendungen ausschließlich auf Anfrage

  • Gefahrgut
  • Umzugsgut
  • Medikamente
  • Alkohol
  • Tabak und Zigaretten
  • Andere hochwertige Güter als unter Punkt 4 angegeben
  • Veterinärsware
  • Carbon
5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich

  • Export: CFR, CIF (DAP und DDP nur auf Anfrage)
  • Import: FOB Abgangshafen (EXW und FCA auf Anfrage)
6. Haftung
  • ADSp jeweils neueste Fassung
  • Konnossementsbedingungen

Stand: 25. März 2022

* Erfolgt die Zustellung nicht wie zugesagt, zahlt der Kunde nur für die tatsächlich erbrachte Leistung. Ausnahmen: höhere Gewalt, nicht zeitgerechte Zollabfertigung.

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